Die Schweiz hat eines der höchsten Durchschnittsgehälter weltweit. Das
hohe Lohnniveau geht oft mit einer geringen Arbeitslosenquote einher.
Die Schweiz ist bekannt für ihre hervorragende Lebensqualität, die
durch stabile politische Verhältnisse, eine gute Gesundheitsversorgung und ein hohes Bildungsniveau unterstützt wird.
Im Vergleich zu vielen anderen Ländern sind die Steuern in der Schweiz relativ niedrig, was das verfügbare Einkommen deutlich erhöht.
Aufgrund der zentralen Lage in Europa und derAnwesenheit zahlreicher internationaler Unternehmen bietet die Schweiz eine multikulturelle und mehrsprachige Arbeitsumgebung.
Die Schweiz hat eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt mit einer niedrigen Inflationsrate und einer starken Währung, dem Schweizer Franken.
Arbeitnehmer in der Schweiz profitieren von fairen Arbeitsbedingungen, kurzen Arbeitszeiten im Vergleich zu anderen Ländern und grosszügigen Sozialleistungen, einschliesslich bezahlter Elternzeit, Krankenentgeld und Altersvorsorge.
Die Schweiz bietet eine beeindruckende Natur mit Bergen, Seen und einer Vielzahl von Outdoor-Aktivitäten, die einen idealen Ausgleich zur Arbeit bieten.
Das Schweizer Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt und bietet eine hervorragende medizinische Versorgung.
Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge und umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Diese Säule soll die Existenzsicherung gewährleisten, also den minimalen Lebensunterhalt im Alter, bei Invalidität oder für Hinterlassene (Witwen, Waisen).
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV):
Die AHV zahlt Renten im Alter und Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen. Die Finanzierung erfolgt durch ein Umlageverfahren, bei dem die aktuell Erwerbstätigen durch ihre Beiträge die laufenden Renten finanzieren.
Invalidenversicherung (IV):
Die IV unterstützt Menschen, die aufgrund einer Invalidität teilweise oder vollständig erwerbsunfähig sind, durch Renten und Integrationsmassnahmen.
Ergänzungsleistungen (EL):
Diese kommen zum Tragen, wenn die Leistungen aus AHV und IV nicht ausreichen, um den minimalen Lebensunterhalt zu sichern.
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse genannt. Diese Säule ergänzt die Leistungen der AHV/IV, um den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder für Hinterlassene zu sichern.
Obligatorische berufliche Vorsorge (BVG):
Alle Arbeitnehmer, die einen bestimmten Mindestlohn überschreiten (Stand 2024: CHF 22'050 pro Jahr), sind obligatorisch über die Pensionskasse ihres Arbeitgebers versichert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen.
Überobligatorische Vorsorge:
Viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Minimum weitergehende Vorsorgeleistungen an. Diese überobligatorische Vorsorge wird ebenfalls durch Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
Die dritte Säule ist die private, individuelle Vorsorge und dient dazu, zusätzliche finanzielle Bedürfnisse im Alter zu decken. Sie ist freiwillig und in zwei Formen unterteilt:
Säule 3a (Gebundene Vorsorge):
Diese Form der Vorsorge ist steuerbegünstigt. Beiträge zur Säule 3a können bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximum jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das angesparte Kapital ist jedoch bis zum Erreichen des Rentenalters oder unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Eigenheimkauf) gebunden.
Säule 3b (Freie Vorsorge):
Diese Form umfasst alle weiteren Spar- und Vorsorgemöglichkeiten wie Lebensversicherungen, Sparpläne oder Immobilieninvestitionen. Es gibt kaum steuerliche Vorteile, und die Mittel sind meist flexibel verfügbar.
1. Säule: Staatliche Vorsorge für die Existenzsicherung (AHV, IV, EL).
2. Säule: Berufliche Vorsorge zur Erhaltung des Lebensstandards (Pensionskasse, BVG).
3. Säule: Private Vorsorge für zusätzliche Bedürfnisse (Säule 3a und 3b).
Das 3-Säulen-Prinzip sorgt somit für eine umfassende finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität oder Tod und ermöglicht es den Versicherten, ihren Lebensstandard auch im Ruhestand weitgehend beizubehalten.
Welche gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen gibt es in der Schweiz, und wie viel muss ein Arbeitnehmer in der Schweiz für diese Sozialversicherungen durchschnittlich von seinem Lohn entrichten?
Diese Frage pauschal zu beantworten ist nicht möglich, da beispielsweise die Pensionskassenbeiträge vom Alter der zu versichernden Person abhängig sind und davon, ob nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum versichert wird oder eine erweiterte Pensionskassenlösung besteht. Auch der Anteil für die Nichtberufsunfallversicherung kann freiwillig vom Arbeitgeber übernommen werden, und die Krankentaggeldversicherung kann ebenfalls vom Arbeitgeber freiwillig abgeschlossen werden und wird entweder vom Arbeitgeber vollumfänglich übernommen oder zur Hälfte dem Arbeitnehmer in Abzug gebracht. Ferner ist die Krankenversicherung in der Schweiz zwar obligatorisch, muss jedoch von jeder Person privat abgeschlossen und separat bezahlt werden.
Die nachfolgende Beitragsübersicht ist daher nicht abschliessend zu betrachten, sondern soll vielmehr einen allgemeinen und durchschnittlichen Überblick über die gesetzlich zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz geben.
In der Schweiz zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben, die typischerweise in vier Hauptbereiche unterteilt sind (Stand 2024):
Zusammen ergibt dies für Arbeitnehmer etwa 6.4 % des Bruttogehalts, zuzüglich zusätzlicher Beiträge für die berufliche Vorsorge (BVG) und die Krankenkasse, die jedoch nicht als Sozialabgaben, sondern als obligatorische Versicherungen betrachtet werden.
Die Pensionskassenbeiträge sind einerseits vom Alter abhängig und andererseits von allfälligen überobligatorischen Komponenten. Da dies jedoch sehr individuell ist, richten wir uns nachfolgend nur nach den gesetzlich vorgeschriebenen Sparbeiträgen (Stand 2024):
25–34 Jahre: 7 % des versicherten Lohns, davon je 1/2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
35–44 Jahre: 10 % des versicherten Lohns, davon je 1/2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
45–54 Jahre: 15 % des versicherten Lohns, davon je 1/2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
55–65 Jahre: 18 % des versicherten Lohns, davon je 1/2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Neben den Sparbeiträgen, die für die Altersguthabenbildung verwendet werden, fallen auch Beiträge für Risiken wie Invalidität und Tod sowie für die Verwaltung der Pensionskassen an. Diese Beiträge werden in der Regel als Prozentsatz des versicherten Lohnes berechnet.
Risikoanteil:
Die Beiträge für die Risikodeckung variieren je nach Pensionskasse, betragen aber im Durchschnitt etwa 2-4 % des versicherten Lohns.
Verwaltungskostenanteil:
Verwaltungskosten für die Führung der Pensionskasse liegen typischerweise bei 0.5-1.5 % des versicherten Lohns.
Für einen 40-jährigen Arbeitnehmer fallen somit im Durchschnitt die folgenden Pensionskassenbeiträge an: 7 %.
Basierend auf folgender Berechnung:
10 % Sparanteil + 3 % Risikoanteil + 1 % Verwaltungskosten = 14 %, davon 1/2.
Die Unfallversicherung in der Schweiz setzt sich aus zwei Hauptversicherungen zusammen:
Berufsunfallversicherung (BU):
Diese Versicherung deckt Unfälle ab, die sich während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg ereignen. Sie ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, und die Prämien dafür werden vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. Die Berufsunfallversicherung umfasst auch Berufskrankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden.
Nichtberufsunfallversicherung (NBU):
Diese Versicherung deckt Unfälle ab, die ausserhalb der Arbeitszeit passieren, also in der Freizeit. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung werden in der Regel vom Arbeitnehmer getragen und direkt vom Lohn abgezogen. Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle.
Der Beitragssatz für die NBU beträgt im Durchschnitt etwa 0.7 % bis 1.5 % des versicherten Lohns. Dieser Prozentsatz kann jedoch je nach Tätigkeit des Arbeitnehmers und dem entsprechenden Unfallrisiko unterschiedlich sein. In Branchen mit höherem Unfallrisiko, wie im Baugewerbe, können die Beiträge höher sein (bis 3.0 %), während sie in weniger risikoreichen Berufen niedriger ausfallen.
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch, aber sie wird von privaten Versicherungsunternehmen angeboten, nicht vom Staat. Die Prämien für die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP) sind dabei unabhängig vom Einkommen und richten sich nach dem Wohnort, dem gewählten Versicherungsmodell und der Höhe der gewählten Franchise (Selbstbehalt).
Die durchschnittliche monatliche Prämie für eine Grundversicherung lag 2024 je nach Kanton und Versicherungsmodell zwischen etwa 300 und 400 CHF pro Monat. Für Familien oder Paare können sich die Prämien entsprechend vervielfachen.
Um den Anteil der Prämie am Einkommen zu berechnen, nehmen wir folgendes Beispiel:
In diesem Fall würde die Krankenversicherungsprämie etwa 5,4 % des monatlichen Bruttoeinkommens ausmachen.
Insgesamt kann man sagen, dass die Krankenversicherungsprämie in der Schweiz im Durchschnitt etwa 5 bis 8 % des Bruttoeinkommens ausmacht, abhängig von individuellen Umständen und der genauen Prämienhöhe.
Branche / Beruf | Schweiz (CHF/Jahr) | Deutschland (EUR/Jahr) | Deutschland (CHF/Jahr) |
---|---|---|---|
Informatik | 95'000 – 125'000 | 55'000 – 70'000 | 53'900 – 68'600 |
Finanzen | 100'000 – 150'000 | 60'000 – 80'000 | 58'800 – 78'400 |
Marketing | 80'000 – 120'000 | 50'000 – 70'000 | 49'000 – 68'600 |
Pharma | 120'000 – 150'000 | 65'000 – 85'000 | 63'700 – 83'300 |
Ingenieure | 95'000 – 120'000 | 55'000 – 75'000 | 53'900 – 73'500 |
Ärzte | 150'000 – 200'000 | 70'000 – 100'000 | 68'600 – 98'000 |
Immobilienmakler | 80'000 – 110'000 | 50'000 – 70'000 | 49'000 – 68'600 |
Polizisten | 70'000 – 95'000 | 45'000 – 60'000 | 44'100 – 58'800 |
Diese Durchschnittswerte bieten eine Orientierung, sind jedoch je nach individuellen Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Familienstand oder Wohnort stark unterschiedlich.
Arbeitnehmer: Schweiz (Stand 2024) | Arbeitnehmer: Deutschland(Stand 2024) | |
---|---|---|
Einkommenssteuer | Bund: 0% bis 11.5% Kantone/Gemeinden: 5% bis 32% | Bund: 14% bis 42% + ggf. Solidaritätszuschlag von 5.5% von der Einkommenssteuer Keine zusätzliche Steuer aufgrund Umverteilung durch Bund |
Vermögenssteuer | 0.1% bis 1% des Nettovermögens (nur Kantone/Gemeinden) | Keine |
Kirchensteuer | Optional, je nach Kanton ca. 0.5% bis 2% des Einkommens | 8% bis 9% der Einkommensteuer |
Sozialversicherungsbeiträge | AHV/IV/EO: 10.6% des Bruttolohns(Arbeitgeber/-nehmer je 5.3%) Arbeitslosenversicherung (ALV): 2.2% des Bruttolohns (Arbeitgeber/-nehmer je 1.1%) Berufliche Vorsorge (2. Säule): 14% bis 20% des versicherten Lohns (Arbeitgeber/-nehmer teilen sich) | Rentenversicherung: 18.6% des Bruttolohns (Arbeitgeber/-nehmer je 9.3%) Gesetzliche Krankenversicherung: ca. 16.3% des Bruttolohns (Arbeitgeber/- nehmer je 8.15%) Pflegeversicherung: ca. 3.05% des Bruttolohns (Arbeitgeber/- nehmer je 1.525%) Arbeitslosenversicherung: 2.5% des Bruttolohns (Arbeitgeber/-nehmer je 1.25%) |
Weitere oblig. Versicherungen | Private Krankenkassenversicherung: 2% bis 12% Da es sich um einen festen Monatsbeitrag handelt, der sich ca. zwischen CHF 300 bis CHF 400 bewegt, fällt dieser je höher das Einkommen je weniger ins Gewicht. | |
Durchschnittliche Gesamtsteuerlast (inkl. Sozialabgaben) | 20% bis 35% des Bruttoeinkommens | 35% bis 50% des Bruttoeinkommens |
Exkurs Spitzensteuersatz Bund und Kanton | Kantonsabhängig stark variierend, durchschnittlich ab Einkommen CHF 300'000 bzw. zwischen 22.2% (Kanton ZG) bis 43% (Kanton GE), durchschnittlich 33% | Spitzensteuersatz ab Einkommen EUR 66'750 bzw. EUR 133'500 für Verheiratete |
Annahme 1 | Annahme 2 | |
Berechnungsbeispiel für ausgewählte Kantone in der Deutschschweiz (inkl. Direkter Bundessteuer) | Bruttoeinkommen: CHF 100'000* Vermögen: CHF 500'000 Zivilstand: Single Alter: 35 Konfession: Keine Kinder: Keine | Bruttoeinkommen: CHF 150'000* Vermögen: CHF 750'000 Zivilstand: verheiratet Alter: Beide 35 Konfession: Keine Kinder: Keine |
KT Zürich KT Schaffhausen KT Thurgau KT St. Gallen KT Aargau KT Basel Stadt KT Basel Land | Gemeinde Zürich: 12.78% Gemeinde Schaffhausen: 13.19% Gemeinde Frauenfeld: 14.45%** Gemeinde St. Gallen: 17.00% Gemeinde Aarau: 14.09% Gemeinde Basel: 17.04% Gemeinde Liestal: 18.44% | Gemeinde Zürich: 11.36% Gemeinde Schaffhausen: 11.54% Gemeinde Frauenfeld: 12.86%** Gemeinde St. Gallen: 14.59% Gemeinde Aarau: 12.02% Gemeinde Basel: 14.83% Gemeinde Liestal: 15.6% |
*Steuerpflichtig in der Schweiz ist das Nettoeinkommen = Bruttoeinkommen abzüglich entsprechende Sozialversicherungsbeiträge. Für die beiden vorstehenden Berechnungen wurde daher ein entsprechender Prozentsatz für die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, um so das ungefähre steuerbare Nettoeinkommen ermitteln zu können. Je nach Alter und Geschlecht können diese Beiträge ebenfalls variieren, was wiederum Einfluss auf die Steuerberechnung hat.
** Berechnung basiert beim Kanton Thurgau noch auf den Steuersätzen von 2023.
Schweiz:
Die Gesamtsteuerlast ist je nach Wohnort und Einkommen niedriger, da die Einkommenssteuer progressiv ist, in der Regel bei hohen Einkommen weniger stark ansteigt und die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz um einiges höher ist als in Deutschland. Sozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls geringer, und die Vermögenssteuer kommt nur bei hohen Vermögen ins Spiel.
Deutschland:
Die Steuerlast ist insgesamt höher, besonders bei mittleren und hohen Einkommen, da die Einkommenssteuersätze und Sozialversicherungsbeiträge deutlich höher sind. Dafür gibt es keine Vermögenssteuer.
Dieser Vergleich stellt Durchschnittswerte dar und kann je nach spezifischen Umständen und Wohnort variieren.
Die durchschnittliche Steuerlast in der Schweiz variiert stark je nach Kanton, Gemeinde, Einkommen, Familienstand und Religion, da das Steuersystem in der Schweiz dezentral organisiert ist. Die Steuerlast setzt sich aus Einkommenssteuern (auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene), Vermögenssteuern (nur auf Kantons- und Gemeindeebene), Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Steuern zusammen.
Die Einkommenssteuerlast kann stark variieren, aber zur Veranschaulichung einige allgemeine Richtwerte:
Bundessteuer:
Die direkte Bundessteuer ist progressiv und reicht von 0% bis maximal 11.5% für hohe Einkommen.
Kantons- und Gemeindesteuern:
Die kantonalen Steuersätze variieren stark, liegen aber in der Regel zwischen 5% und 25% des steuerbaren Einkommens. In Gemeinden mit niedrigen Steuersätzen (z.B. in Zug) kann die Steuerlast deutlich geringer sein, während sie in Kantonen wie Genf oder Waadt höher ausfällt.
Um eine konkrete Vorstellung zu geben:
Einkommen CHF 50'000
(ledig, keine Kinder):
Steuerlast: ca. 5-10% des Einkommens.
Einkommen CHF 100'000
(ledig, keine Kinder):
Steuerlast: ca. 10-20% des Einkommens.
Einkommen CHF 200'000
(ledig, keine Kinder):
Steuerlast: ca. 20-30% des Einkommens.
Die Vermögenssteuer variiert ebenfalls je nach Kanton und Gemeinde, beträgt aber in der Regel zwischen 0.1% und 1% des Nettovermögens pro Jahr. Sie fällt erst bei höheren Vermögen signifikant ins Gewicht.
Die Gesamtsteuerlast (inklusive aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) liegt für die meisten Personen zwischen 20% und 35% des Bruttoeinkommens, je nach Wohnort und Einkommenshöhe. In Kantonen mit niedrigen Steuern kann die Gesamtbelastung sogar unter 20% liegen, während sie in Hochsteuerkantonen bei höheren Einkommen bis zu 40% betragen kann.